Digitale Bildung ganzheitlich und nachhaltig denken

Der Bezirksparteitag der FDP Schwaben hat beschlossen:

Die FDP Schwaben wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die Digitalisierung der Schulen unabhängig von der Trägerschaft der Schule flächendeckend und zügig umgesetzt wird, um den verfassungsgemäßen Auftrag der gleichwertigen Lebensbedingungen zu erfüllen.

Im Einzelnen soll sich die FDP Schwaben dafür einsetzen:

  • Jede Schule soll in Abstimmung mit den Sachaufwandsträgern bei der Beschaffung ihrer digitalen Geräte, dem Einsatz von Kollaborationsplattformen und bei der Umsetzung von Fortbildungsveranstaltungen, die damit im Zusammenhang stehen, mit hoher Eigenverantwortung entscheiden, welchen Weg sie wählt. Die IT-Systembetreuung soll dabei auf Ebene des Landeskreises, der Stadt oder der Kommune von professionellen Unternehmen umgesetzt werden.
  • Die Herangehensweise ist zu schärfen: Ziel muss sein nicht vom Förderprogramm aus zu denken, sondern vom tatsächlichen Bedarf und Profil der jeweiligen Schule. Bürokratie ist abzubauen sowie vereinfachte Fördermöglichkeiten müssen aufgesetzt werden.
  • Das Beschaffungswesen ist deutlich zu vereinfachen und hierzu soll ein Leitfaden für Kommunen/Landkreise/Städte bereitgestellt, Hürden gesenkt und ineinandergreifende Förderstrukturen gewährleistet werden.
  • Faire Wettbewerbsbedingungen sind zu gewährleisten: Zielgenaue Angebote müssen zum Tragen kommen. Es darf keine Oktroyierung von staatlichen Monopolangeboten wie beispielsweise mebis geben. Staatliche Eingriffe bei Aufbau und Einsatz der digitalen Infrastruktur sind auf das rechtlich Notwendige zu reduzieren.
  • Die Technik folgt der Pädagogik. Die Schule vor Ort verwaltet ein eigenes schülergebundenes Budget (Modell der „Bildungsgutscheine“) und stärkt somit ihr Profil. Wir schlagen 300 € je Schüler vor.
  • Eine landesweite 1:1 Ausstattung der Schülerinnen und Schülern mit Endgeräten zu ist zu erreichen. Auf welchem Weg dieses Ziel erreicht werden soll, lassen wir den Sachaufwandsträgern offen, damit diese bestmöglich auf die Anforderung vor Ort reagieren können.
  • Die technische Ausstattung und Lehrerkräftequalifikation ist zu synchronisieren, um erfolgreiche Lernumgebungen zu schaffen.
  • Eine Lern-App, die alle Urheberrechtsfragen geklärt hat, soll unter anderem die Angebote der Schulbuchverlage bündeln. Zudem entscheiden die Schulen in eigener Verantwortung über den Einsatz von freien Lehr- und Lernmaterialen mit offener Lizenz.
  • Die Betriebs- und Datengarantie muss gewährleistet werden und eine Begrenzung der Datenhoheit, Speicherung und Verarbeitung ist anzustreben.

Begründung:

Während der pandemiebedingten Schulschließungen mussten Schülerinnen und Schüler über Wochen im Distanzunterricht beschult werden. Die Pandemie hat wie in einem Brennglas deutlich gemacht, dass es erhebliche Unterschiede zwischen den Schulen gibt, wenn es um die technische Infrastruktur, die Ausstattung mit digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler sowie Dienstgeräten für Lehrkräfte, den Einsatz und die Stabilität von Lernplattformen sowie der Etablierung von Cloud-Lösungen, die Unterstützung durch eine externe IT-Administration oder den Fortbildungsstand der Lehrkräfte geht. Bayern hat den Digitalpakt Schule zusätzlich bürokratisiert, sodass die Beantragung von  finanziellen Mitteln deutlich erschwert wurde. Es gilt jetzt die Digitalisierung der Schulen unabhängig von der Trägerschaft der Schule flächendeckend und zügig umzusetzen, um den verfassungsgemäßen Auftrag der gleichwertigen Lebensbedingungen zu erfüllen.