FDP Schwaben fordert mehr Unterstützung für Gastronomie und Hotellerie

Die Freien Demokraten in Schwaben kritisieren, dass bei der Lockerungsstrategie der Bayerischen Staatsregierung Hotellerie und Gastronomie leer ausgehen sollen. „An den Küsten im Norden, und im Süden vom Schwarzwald über die Bodenseeregion bis zu den Alpen leben ganze Gemeinden vom Tourismus. Warum dürfen nur kleine Verkaufsgeschäfte bis 800 qm oder bestimmte Branchen wieder öffnen, andere Sparten aber nicht?“, fragt der schwäbische FDP-Bezirksvorsitzende Stephan Thomae (Kempten). „Es kommt doch darauf an, ob bestimmte Schutzmaßnahmen wie Abstandsregeln oder Hygienevorschriften eingehalten werden, und nicht darauf, welche Waren angeboten werden oder wie groß die Verkaufsfläche ist. In großen Geschäften lassen sich Abstandsregeln mindestens so gut einhalten wie in kleinen.“ Auch eine Vermietung von Ferienwohnungen sei unter infektionsmedizinischen Auflagen kein Problem.

Thomae fordert deshalb eine an nachvollziehbaren Sachkriterien orientierte Öffnungsstrategie: Nach der Vorstellung des Kemptener Bundestagsabgeordneten sollten nicht nur systemrelevante Branchen öffnen dürfen. Auch alle anderen Branchen, darunter Gaststätten und Hotels, sollten durch ein entsprechendes Konzept den Nachweis erbringen können, dass sie die Schutzregeln wie Abstände, Hygiene und Ausgaben von Atemmasken einhalten, und dürfen dann wieder öffnen. Die Gesundheitsämter können die Einhaltung der Schutzregeln jederzeit unangekündigt überprüfen und nötigenfalls die Öffnung versagen oder die Schließung anordnen.

Hinsichtlich der Gastronomie und Hotellerie weist der schwäbische Bundestagsabgeordnete darauf hin, dass die jetzt in Kurzarbeit geschickten Mitarbeiter in dieser Branche besonders hart getroffen würden. Denn vor allem im Service stellen die Trinkgelder, die nicht der Einkommenssteuer unterliegen, für viele Beschäftigte ein zweites Gehalt dar, mit dem die Arbeitnehmer fest kalkulieren. „Da es bei der Steuer nicht angegeben werden muss, nimmt es auch nicht an der Berechnung des Kurzarbeitergeldes teil. Diese Menschen sind besonders getroffen“, so Thomae. Um den Gaststätten einen Ausgleich für ihre Umsatzverluste zu verschaffen, fordert Thomae eine Diskussion über eine Mehrwertsteuerabsenkung auf 7 % für Bewirtungsleistungen.