Schluss mit der (abgeschwächten) Unendlichkeitshaft!

Der Bezirksvorstand der FDP Schwaben hat beschlossen:

Im Rahmen der PAG-Novelle 2018 wurde in Bezug auf den polizeilichen Gewahrsam und dessen Dauer eine deutschlandweit einmalige Regelung in das PAG aufgenommen: So konnte der polizeiliche Gewahrsam durch wiederholte richterliche Entscheidung theoretisch unbegrenzt verlängert werden. Nach der letzten Reform des PAG im Jahre 2021 ist der polizeiliche Gewahrsam auf maximal einen Monat mit der Möglichkeit zur Verlängerung auf bis zu zwei Monate beschränkt – und damit im Extremfall immer noch sechs Mal so lang wie beispielsweise im Nachbarland Hessen, wo die Höchstdauer des Gewahrsams bei zehn Tagen liegt und keine Verlängerung vorgesehen ist.

Selbst mit einer zweimaligen richterlichen Entscheidung ist ein rein präventiver Freiheitsentzug von 60 Tagen nach Auffassung der Freien Demokraten ein allein aufgrund der Dauer unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen. Weiterhin wird gerade für Fälle, in denen terroristische Betätigung oder die Vorbereitung der Begehung oder Förderung von schweren Straftaten im Raume steht, regelmäßig auch das Strafprozessrecht die erforderlichen Instrumente bereitstellen, um neben der Strafverfolgung auch den Schutz der Allgemeinheit zu gewährleisten.

Die FDP Schwaben fordert deshalb, die Höchstdauer des polizeilichen Gewahrsams nach Art. 20 Abs. 2 von derzeit einem Monat (mit Verlängerungsmöglichkeit auf zwei Monate) auf eine Woche mit der Möglichkeit zur einmaligen Verlängerung auf insgesamt zwei Wochen zu verkürzen.