Steuerfreibetrag für Corona-Zuschüsse deutlich erhöhen

Der Steuerfreibetrag für Corona-Zuschüsse, die der Arbeitgeber neben dem ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zahlt, ist für das Steuerjahr 2021 von 1.500 € auf 5.000 € zu erhöhen. Der § 3 (11 a) EStG ist entsprechend zu ändern.

Begründung:

Die Corona-Krise verlangt von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in vielen Branchen beinahe Übermenschliches ab. Sei es in den Arztpraxen, den Pflegeheimen, den Labors, in der Gastronomie oder im Einzelhandel. Es ist absehbar das uns Covid19 auch im nächsten Jahr beschäftigen wird. Die derzeit geltende Regelung, dass lediglich ein vom Arbeitgeber gezahlter Corona-Bonus in Höhe bis 1.500 € steuerbefreit sein kann, spiegelt nicht die Wertschätzung wider, die viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für die Leistung ihres Personals empfinden. Dementsprechend ist der Steuerfreibetrag hier auf 5.000 € zu erhöhen.